Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine, Träger und Institutionen die von der Körperschaftssteuer befreit sind (mit Sitz in unserem Geschäftgebiet) und ein Konto bei uns führen.
Nicht gefördert werden:
SMS-Voting25.000 Euro werden erneut per SMS-Voting vergeben. In dem Zeitraum vom 11. November bis 15. November 2021 ist pro Handynummer eine Stimme möglich. Die Spendenvergabe erfolgt nach der Reihenfolgt der meisten Stimmen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 1.500 EUR. Wie im Vorjahr sind wir auf Chancengleichheit für kleinere und größere Vereine bedacht: Es werden wieder Vereinskategorien nach Anzahl der Vereinsmitglieder gebildet. Weitere Informationen erhalten Sie nach Bewerbungsschluss. |
Jury-VotingZweite Chance! Wer im SMS-Voting zu wenig Stimmen gesammelt hat, hat hier nochmal die Chance auf eine Förderung. Dieser Fördertopf hat ein Volumen von 30.000 EUR und wird durch eine Jury vergeben. Die Förderhöchstsumme liegt bei 2.000 Euro. Besondere Projekte können hier ihre Fördersumme aus dem SMS-Voting um 500 Euro steigern. |
Abstimmung von 4 x 500 EURDritte Chance! Wer weder im SMS-Voting noch im Jury-Voting zum Zuge kam, darf an die Abstimmung an den Übergabeabenden hoffen. |
VR Bank Stiftung: 15 Nistkästen mit Wlan Die VR Bank Stiftung unterstützt die VR-FörderAktion in diesem Jahr mit der Vergabe von 15 Nistkästen mit Wlan für die Region. Bewerben können sich alle Kindergärten aus dem Geschäftsgebiet der VR-Bank Laupheim-Illertal unter www.vr-li.de/nistkaesten. |
Bewerbungsschluss: Montag, den 08. November 2021
Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.