Informationen

Wer kann gefördert werden?

Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine, Träger und Institutionen die von der Körperschaftssteuer befreit sind (mit Sitz in unserem Geschäftgebiet) und ein Konto bei uns führen.

 

Was kann gefördert werden?

  • Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschaft- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens.
  • Maßnahmen zur Förderung der Jugendhilfe, des Kindergartenwesens, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports.
  • Maßnahmen zur Förderung des Arbeits-, Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes, Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, Unfallverhütung.

Nicht gefördert werden:

  • Spenden ins Ausland bzw. außerhalb des Geschäftsgebietes der VR-Bank Laupheim-Illertal
  • Honorare, Mitgliedsbeiträge, Sponsoring und Verwaltungskosten

 

Wie fördern wir Ihr Projekt?

SMS-Voting

25.000 Euro werden erneut per SMS-Voting vergeben. In dem Zeitraum vom 11. November bis 15. November 2021 ist pro Handynummer eine Stimme möglich. Die Spendenvergabe erfolgt nach der Reihenfolgt der meisten Stimmen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 1.500 EUR.

Wie im Vorjahr sind wir auf Chancengleichheit für kleinere und größere Vereine bedacht: Es werden wieder Vereinskategorien nach Anzahl der Vereinsmitglieder gebildet. Weitere Informationen erhalten Sie nach Bewerbungsschluss.

Jury-Voting

Zweite Chance! Wer im SMS-Voting zu wenig Stimmen gesammelt hat, hat hier nochmal die Chance auf eine Förderung. Dieser Fördertopf hat ein Volumen von 30.000 EUR und wird durch eine Jury vergeben. Die Förderhöchstsumme liegt bei 2.000 Euro. Besondere Projekte können hier ihre Fördersumme aus dem SMS-Voting um 500 Euro steigern.

Abstimmung von 4 x 500 EUR

Dritte Chance! Wer weder im SMS-Voting noch im Jury-Voting zum Zuge kam, darf an  die Abstimmung an den Übergabeabenden hoffen.

Sonderpreis 2021

VR Bank Stiftung: 15 Nistkästen mit Wlan

Die VR Bank Stiftung unterstützt die VR-FörderAktion in diesem Jahr mit der Vergabe von 15 Nistkästen mit Wlan für die Region. Bewerben können sich alle Kindergärten aus dem Geschäftsgebiet der VR-Bank Laupheim-Illertal unter www.vr-li.de/nistkaesten.


Bewerbungsschluss: Montag, den 08. November 2021

Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Ihre Ansprechpartnerin

Marion Fakler

Marion Fakler

(07392) 7004-1122

VR-FörderAktion

Mit der VR-FörderAktion unterstützt die Volksbank Raiffeisenbank Laupheim-Illertal eG Vereine und gemeinnützige Projekte vor Ort.


VR-FörderAktion
Volksbank Raiffeisenbank Laupheim-Illertal eG
Marktplatz 5
88471 Laupheim

Telefon: 07392 7004 0
E-Mail: